Beratung & Beantragung
Härtefallhilfen für Brennstoffe
Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Energiekosten zu senken und bieten Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen für feste und flüssige Brennstoffe an. Insbesondere für das Jahr 2022 gibt es eine Abmilderung der besonders hohen Mehrkosten bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Einrichtungen
Wir Für Mecklenburg-Vorpommern
Für Privathaushalte
Die Härtefallhilfe richtet sich unter anderem an private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen. In Mecklenburg-Vorpommern haben rund 100.000 Haushalte – sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen – Anspruch auf einen Zuschuss. Vermieter:innen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften können als sogenannte „Feuerstättenbetreiber:innen“ die Förderung zentral beantragen. Das SPD Wahlkreisbüro Ribnitz-Damgarten steht Ihnen gere behilflich zur Seite. Kommen Sie vorbei oder buchen Sie am Besten einen Termin, telefonisch oder über unser Online Terminbuchungsformular.
Wir freuen uns Sie bei uns zu begrüßen.
Für unsere Region
Für Unternehmen
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir Unternehmen bei der Beantragung von Unterstützung im Bereich Strom und Gas für das Jahr 2022 gerne behilflich sind.
Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler:innen haben die Möglichkeit, Entlastungen für unverhältnismäßige Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 zu beantragen.
Wenn Sie ein Unternehmen führen und von diesen Entlastungen profitieren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie uns persönlich im SPD Wahlkreisbüro Ribnitz-Damgarten. Unser Team wird Sie gerne beraten und Ihnen bei der Antragsstellung helfen
Unterstützungen
Für Vereine & Einrichtungen
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass es auch eine Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme gibt, die auf Bundesebene angeboten wird.
Soziale und kulturelle Einrichtungen sowie gemeinnützige Einrichtungen aus dem Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereich haben die Möglichkeit, Förderungen für gestiegene Gas- und Wärmerechnungen im Jahr 2022 zu beantragen. Diese Hilfe dient als Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse im März 2023.